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BAFA Förderung – BEG Einzelmaßnahmen

Bis zu 20 % Zuschuss für neue Fenster und Türen. Kein Kredit. Kein Rückzahlen.

Die BAFA-Förderung ist das unkomplizierteste Förderprogramm für Fenster und Haustüren. Kein Darlehen, keine Bank, keine monatlichen Raten. Das Geld kommt direkt auf Ihr Konto – als einmaliger Zuschuss. Wir stellen den Antrag für Sie.

Förderquote auf förderfähige Kosten
bis zu 1 %
Max. förderfähige Kosten pro WE/Jahr
1
Max. Zuschuss (20 % von 30.000 €)
1
Rückzahlung – Zuschuss, kein Kredit
0
Vergleich

BAFA oder KFW – ein ehrlicher Vergleich.

Beide Programme fördern dieselben Maßnahmen. Der Unterschied liegt im Mechanismus. Für die meisten Fensterprojekte im privaten Bereich empfehlen wir die BAFA-Förderung – einfacher, schneller, ohne Bank. Die KFW lohnt sich, wenn größere Summen finanziert werden sollen.

BAFA – Zuschuss

Direkt auf Ihr Konto,
ohne Kredit

Empfehlung: Fensterprojekte bis ca. 30.000 €

KFW – Kredit + Tilgungszuschuss

Günstiger Kredit,
ein Teil wird erlassen

Empfehlung: Größere Projekte ab ca. 30.000 €

Voraussetzungen

Was muss erfüllt sein,
damit die BAFA-Förderung klappt?

Die Anforderungen sind klar und erfüllbar – vorausgesetzt, der richtige Zeitpunkt wird eingehalten und die Produkte haben die richtigen U-Werte. Beides koordinieren wir für Sie.

Technisch

Uw ≤ 0,95 W/(m²K)

Dieser Wärmedurchgangskoeffizient ist der Mindestwert für Fenster. Alle hochwertigen Profile, die wir verbauen, erfüllen ihn. Haustüren benötigen UD ≤ 1,3 W/(m²K).

Zeitlich – das Wichtigste

Antrag vor Kauf

Der Förderantrag muss zwingend vor Unterzeichnung des Liefer- oder Werkvertrags gestellt sein. Wer zu spät beantragt, verliert den Anspruch vollständig. Wir stellen den Antrag rechtzeitig.

Gebäude

Bestand, mind. 5 Jahre alt

Das Gebäude muss als Wohngebäude genutzt werden und bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten sind nicht förderfähig. Für Mietimmobilien ist der Eigentümer antragsberechtigt.

So läuft der BAFA-Antrag ab
– Schritt für Schritt.

1. Kostenlose Förderprüfung im Beratungsgespräch

Wir klären: Ist Ihr Gebäude förderfähig? Welche Maßnahmen qualifizieren sich? Lohnt sich der iSFP-Bonus? In einem Gespräch haben Sie Klarheit.

2. Antrag im BAFA-Portal stellen – vor dem Kauf

Der Antrag wird über das Online-Portal des BAFA gestellt. Wir unterstützen Sie dabei oder stellen ihn gemeinsam mit Ihnen. Entscheidend: Er muss vor dem Auftrag eingehen.

3. Förderzusage abwarten
(Ø 2–4 Wochen)

Das BAFA bestätigt die Zusage per Bescheid. Erst danach bestellen wir die Produkte und vereinbaren den Montagetermin.

4. Einbau durch Norff – mit Fachunternehmerbestätigung

Wir liefern, montieren und stellen die notwendige Fachunternehmerbestätigung aus – ein Pflichtdokument für den Verwendungsnachweis.

5. Verwendungsnachweis einreichen – Geld erhalten

Nach Abschluss der Maßnahme wird der Verwendungsnachweis mit Rechnung und Fachunternehmerbestätigung eingereicht. Das BAFA überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto – in der Regel innerhalb weniger Wochen.
⚠️

Die wichtigste Regel der BAFA-Förderung: Der Antrag muss vor Abschluss des Liefer- oder Werkvertrags gestellt sein. Ein Vertrag, eine Bestellung oder auch nur eine Anzahlung vor dem Antrag schließt die Förderung aus – rückwirkend ist nichts möglich. Deshalb starten wir bei Norff jedes Projekt mit der Förderprüfung.

Bis zu 6.000 € Zuschuss für Ihre neuen Fenster
– wir kümmern uns um alles.

Kostenlose Förderprüfung und Antragsvorbereitung in Kerpen oder bei Ihnen vor Ort.

FAQ

Was Kunden über die BAFA-Förderung wissen wollen.

BAFA gibt einen direkten Zuschuss – kein Kredit, keine Rückzahlung. Das Geld kommt auf Ihr Konto. KFW gibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss – Sie brauchen eine Hausbank als Durchleitungspartner. Für die meisten privaten Fensterprojekte ist BAFA die einfachere Wahl. Wir erklären beide Optionen im Beratungsgespräch.

Der Antragsteller ist immer der Eigentümer oder Nutzer des Gebäudes – nicht der Fachbetrieb. Wir unterstützen Sie aber vollständig: Wir bereiten alle notwendigen Angaben vor, erklären das Portal und füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus. Sie müssen keinen bürokratischen Aufwand fürchten.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zugelassenen Energieberater erstellter Plan für die schrittweise Sanierung Ihres Gebäudes. Wer diesen Plan hat und Maßnahmen daraus umsetzt, bekommt 5 % Bonus auf die Förderquote – also statt 15 % dann 20 %. Bei einem Projekt von 18.000 € macht das 900 € mehr. Wir vermitteln einen qualifizierten Energieberater und klären, ob sich das für Ihr Projekt lohnt.

Nach Einreichung des Förderantrags dauert die Bewilligung erfahrungsgemäß 2 bis 4 Wochen. Nach Einbau und Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Der gesamte Prozess von Antrag bis Geldeingang dauert im Normalfall 3 bis 4 Monate.

Ja. Vermieter können BAFA-Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beantragen. Antragsberechtigt ist der Eigentümer der Immobilie. Die förderfähigen Kosten und Förderquoten sind dieselben wie bei selbstgenutztem Wohneigentum.

BAFA-Zuschuss und KFW-Kredit (Programm 261) können für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden. BAFA lässt sich aber mit kommunalen oder Landesförderprogrammen kombinieren, wenn diese keine Kumulierungsausschlüsse enthalten. Wir prüfen das im Beratungsgespräch.