BAFA- und KFW-Förderungen sind kein Geheimnis, aber für viele ein Buch mit sieben Siegeln.
Wir machen es einfach: Wir prüfen, ob Ihr Projekt förderfähig ist – und wenn ja, begleiten wir die Antragstellung vollständig. Kostenlos, ohne Aufpreis.
Wir übernehmen die Antragstellung vollständig – Sie müssen keine Formulare ausfüllen.
Der Antrag wird vor dem Kauf gestellt. Danach läuft alles automatisch. Ein Termin reicht.
Wir prüfen das für Sie – kostenlos und ohne Verpflichtung. In den meisten Fällen klappt es.
Förderungen scheitern meistens an einem Fehler: Der Antrag wird nach dem Kauf gestellt. Das geht nicht. Er muss vorher kommen. Deshalb fangen wir früh an.
Wir klären, ob Ihr Projekt förderfähig ist und welches Programm passt.
Vor dem Kauf – das ist Pflicht. Wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen oder für Sie.
Wir liefern und montieren. Fachunternehmerbestätigung stellen wir aus.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor Vertragsabschluss gestellt sein – sonst verfällt der Anspruch. Wer das nicht weiß, verliert die Förderung, bevor sie beginnt. Deshalb beginnen wir bei Norff immer mit der Förderprüfung – nicht am Ende.
Beide Programme fördern die Sanierung von Fenstern und Haustüren.
Der Unterschied:
BAFA zahlt einen direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
KFW gibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Beides ist kombinierbar – aber nicht beliebig.
Direktzuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Kein Darlehen, keine Rückzahlung, kein Antrag bei der Bank. Das Geld kommt auf Ihr Konto.
Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank mit Tilgungszuschuss. Besonders interessant bei größeren Sanierungsvorhaben oder wenn Liquidität geschont werden soll.
Nicht jedes Produkt ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die technischen Anforderungen – vor allem der U-Wert. Alles, was wir verbauen, erfüllt diese Anforderungen. Das prüfen wir vorab.
| Maßnahme | Technische Anforderung | BAFA | KFW |
|---|---|---|---|
| Fenster (alle Materialien) | Uw ≤ 0,95 W/(m²K) | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Haustüren (Außentüren) | UD ≤ 1,3 W/(m²K) | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Rollläden (als Zusatzdämmung) | Nur in Kombination mit Fenster | ○ Bedingt | ○ Bedingt |
| Nebeneingangstüren | UD ≤ 1,3 W/(m²K) + Außenbauteil | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Garagentore (ungeheizte Garage) | Nicht förderfähig | ✗ Nein | ✗ Nein |
Angaben basieren auf aktuellen BEG-Richtlinien (Stand 2025/2026). Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts individuell im Beratungsgespräch.
Angaben basieren auf aktuellen BEG-Richtlinien (Stand 2025/2026). Änderungen durch den Gesetzgeber sind möglich. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts individuell im Beratungsgespräch.
Viele Menschen verzichten auf Fördergelder, weil der Prozess undurchsichtig wirkt. Wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab – von der ersten Prüfung bis zur Schlussabrechnung.
Wir prüfen im Beratungsgespräch, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen für BAFA oder KFW erfüllt. Ohne Verpflichtung, ohne Aufwand für Sie.
Wir koordinieren die rechtzeitige Antragstellung – bevor der Auftrag erteilt wird. Das ist die häufigste Fehlerquelle. Bei uns kann das nicht passieren.
Als anerkannter Fachbetrieb stellen wir die notwendigen Bestätigungen für den Verwendungsnachweis aus. Das ist Pflicht – und bei uns selbstverständlich.
Nein – für dieselbe Maßnahme können BAFA-Zuschuss und KFW-Kredit im Programm 261 nicht kombiniert werden. Sie müssen sich vor Antragstellung entscheiden. Für die meisten privaten Fensterprojekte ist die BAFA-Förderung die einfachere und unkompliziertere Wahl, weil kein Kredit und keine Hausbank involviert sind. Wir helfen Ihnen, das Richtige zu wählen.
Für die Grundförderung nicht. Wer aber den iSFP-Bonus von 5 % nutzen möchte, benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der von einem zugelassenen Energieberater erstellt wird. Die Kosten dafür sind ebenfalls förderfähig. Wir arbeiten mit einem Förderpartner zusammen und vermitteln auf Wunsch einen qualifizierten Berater.
Dann verfällt der Förderanspruch vollständig. Das ist die häufigste Ursache für verlorene Fördermittel. Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt sein. Deshalb beginnen wir bei Norff immer mit der Förderprüfung – bevor irgendetwas bestellt wird.
Bei der BAFA-Förderung sind 15 % der förderfähigen Kosten möglich – plus 5 % iSFP-Bonus ergibt maximal 20 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit gedeckelt. Das bedeutet: Bei 30.000 € förderfähigen Projektkosten beträgt der maximale Zuschuss 6.000 €. Der Betrag wird direkt ausgezahlt – kein Kredit, keine Rückzahlung.
Grundsätzlich: ein Nachweis über den Eigentümer- oder Nutzerstatus, die technischen Daten der geplanten Produkte (Uw-Wert) und die Kostenschätzung. Nach dem Einbau: Rechnungsnachweis und Fachunternehmerbestätigung. Wir liefern alles, was von unserer Seite benötigt wird – und erklären, was Sie selbst beitragen müssen.
Ja. Sowohl Eigennutzer als auch Vermieter können BAFA- und KFW-Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beantragen. Bei vermieteten Immobilien ist der Eigentümer antragsberechtigt. Die Förderbedingungen sind grundsätzlich dieselben.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Kontakt